Fidya ist eine Kompensation und bedeutet Ersatzleistung. Diese müssen nach Mehrheit der Gelehrten jene leisten, die z.B. aus Altersgründen, wegen chronischer Krankheit, Schwangerschaft, Stillzeit oder längerer Reisen im Ramadan nicht fasten können.
Bei kurzfristiger Krankheit wird der jeweilige Tag einfach nachgefastet und es muss keine Fidya entrichtet werden.
Hält die Krankheit oder die Reise beispielsweise jedoch länger an als bis zum Eintreffen des nächsten Ramadans, so muss die Fidya pro nicht gefasteten Tag entrichtet werden. Weiß man jedoch schon im Voraus, dass man die nicht gefasteten Tage bis zum nächsten Ramadan nicht nachfasten kann, etwa weil die Krankheit dauerhaft anhält, so kann die Fidya bereits im oder unmittelbar nach Ramadan entrichtet werden.
Bei der Fidya muss für jeden nicht gefasteten Tag eine arme Person gespeist werden. Der Betrag dafür bei der WHIPSO Foundation beträgt derzeit 6 Euro pro Tag, das heißt 180 Euro für den gesamten Ramadan, wenn man von 30 Fastentagen ausgeht.