Vielen fällt es schwer herauszubekommen, wie viel die Sühneleistung beträgt und wo man sie erbringen kann. Daher bieten wir ab sofort die Möglichkeit, diese Leistung in euren Namen für Bedürftige einzusetzen.
Unter Fidya versteht man die Ersatzleistung für begründet verpasste Fasttage im Ramadan. (z.B: Wenn jemand krank ist und nicht fasten kann)
Die Kaffara (Sühneleistung) wird für absichtliches Fastenbrechen oder das nicht Einhalten eines Schwurs entrichtet.
Damit die Kaffara (Sühneleistung) bei Allah akzeptiert wird, muss zuvor aufrichtig bereut werden. Das Entrichten der Sühneleistung alleine ist sonst nicht ausreichend.