Fidya & Kaffara

Vielen fällt es schwer herauszubekommen, wie viel die Sühneleistung beträgt und wo man sie erbringen kann. Daher bieten wir ab sofort die Möglichkeit, diese Leistung in euren Namen für Bedürftige einzusetzen.

Unter Fidya versteht man die Ersatzleistung für begründet verpasste Fasttage im Ramadan. (z.B: Wenn jemand krank ist und nicht fasten kann)

Die Kaffara (Sühneleistung) wird für absichtliches Fastenbrechen oder das nicht Einhalten eines Schwurs entrichtet.

Damit die Kaffara (Sühneleistung) bei Allah akzeptiert wird, muss zuvor aufrichtig bereut werden. Das Entrichten der Sühneleistung alleine ist sonst nicht ausreichend.

Richtwerte für Fidya & Kaffara

Kaffara
60€pro Schwurbruch
  • Wenn du dein Schwur gebrochen hast, muss du 10 Personen speisen. 10 Speisungen kosten 60€.
Fidya
6€pro Tag
  • Wenn du nicht in der Lage bist zu fasten, musst du pro nicht gefasteten Tag eine Person speisen. Wenn z. B. du ein Monat nicht fastet, musst du 6€ x 30 Tage Fidya entrichten.
Kaffara
360€pro Tag
  • Wenn du absichtlich dein Pflicht-Fasten im Ramadan brichst, musst du 60 Personen pro Tag speisen.

Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt!

– Sura 2:184

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